Akteneinsicht in
Bußgeld- und Strafverfahren
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Akteneinsicht mit Qualität

Seit mehr als 15 Jahren bin ich, Rechtsanwältin Carla Blau, mit dem anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Akteneinsicht befasst. Heute bearbeiten mein Team und ich täglich über 200 Akteneinsichten in der Kanzlei Blau. So konnten wir uns umfassende Expertise im Tätigkeitsschwerpunkt Akteneinsicht in Bußgeld- und Strafverfahren erwerben.

Mit diesem Wissen stehen wir für Ihre Anfrage zur Akteneinsicht – sehr gern auch in komplexen Einzelfällen – zur Verfügung. Unseren zahlreichen Auftraggebern aus der Versicherungswirtschaft und von Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland sowie dem europäischen Ausland sind wir vertrauensvolle und zuverlässige Partner rund um die Akteneinsicht bei Schadensfällen.

 

Noch am Tag des Eingangs Ihres Auftrags stellen wir bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Akteneinsicht. Im Regelfall nehmen unsere Mitarbeiter vorab mit den Ermittlungsbehörden Kontakt auf und erfragen das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes und den aktuellen Verfahrensstand. Die Akten erhalten wir dann auf dem Versandweg. Akten von Berliner Behörden holen wir dort persönlich ab.

Sollte im Einzelfall die Beschaffung einer Akte einmal etwas länger dauern, informieren wir Sie regelmäßig über den Status Ihres Auftrages zur Akteneinsicht im Schadenfall.

Sobald die Akte in der Kanzlei Blau vorliegt, erstellen wir Ihnen daraus die gewünschten Auszüge und senden sie Ihnen sofort auf dem vereinbarten Weg zu.

Alle Aktenauszüge erstellen wir standardisiert als elektronische Dateien im PDF-Format. Den für Sie bestimmten Auszug übermitteln wir sicher und effizient als elektronische WebAkte im GDV-Branchennetz oder über die TLS/SSL-Leitung.

Unsere Abläufe und Prozesse zur Erstellung der Aktenauszüge in Bußgeld- und Strafverfahren haben wir überprüfen lassen und wurden nach ISO 9001:2008 zertifiziert.