Akteneinsicht in
Bußgeld- und Strafverfahren
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Ihr Auftrag zur Akteneinsicht

So beauftragen Sie uns

Sie können uns per Fax, per Brief oder E-Mail beauftragen. Eine telefonische Beauftragung reicht leider nicht aus, da wir uns gegenüber den Behörden legitimieren müssen. Ihr Auftrag sollte das genaue Aktenzeichen sowie die aktenführende Dienststelle und den Namen Ihres Versicherungsnehmers enthalten. Hilfreich sind auch weitergehende Angaben wie Schadenstag und -ort sowie Kfz-Kennzeichen bei Unfällen. Ebenfalls benötigen wir Ihre Kontaktdaten und die Rechnungsanschrift.

Wenn wir mit Ihnen bereits in der Vergangenheit eine Rahmenvereinbarung getroffen haben, reicht dies aus und wir nehmen sofort mit der zuständigen Behörde Kontakt auf.

Abrechnung des Akteneinsichtsauftrages

In der Regel sind wir für unsere Mandanten langfristig auf Basis einer Rahmenvereinbarung tätig. Für diese standardisierten Aufträge zur Akteneinsicht in Bußgeld- und Strafverfahren können wir sehr effizient tätig werden. Für unsere Leistungen erhalten Sie dann entweder mit jedem Aktenauszug eine Rechnung oder am Monatsende eine Sammelrechnung.

Möchten Sie uns das erste Mal beauftragen oder handelt es sich um einen speziellen Einzelfall, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Wenn Sie mit unseren Konditionen einverstanden sind, beginnen wir sofort mit der Bearbeitung.

Aufträge von Privatpersonen

Unsere Dienstleistungen können wir Privatpersonen nicht anbieten.
Sollten Sie als Privatperson ein berechtigtes Interesse an einer Akteneinsicht in einem Bußgeld- oder Strafverfahren haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Bezieht sich Ihr Interesse auf Akteneinsicht in Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, informieren Sie sich bitte hier.

Aufträge von Rechtsanwälte

Für rechtsanwaltliche Kollegen können wir aktuell nur tätig werden, wenn diese uns bereits in der Vergangenheit einmal ein Mandat erteilt hatten.